Grundsätze der Zusammenarbeit

der SOCIUS eG und ihrer Tochter der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Für Prozessbegleitungen, Beratungen, Supervisionen, Mediationen und Coachings gilt

  • Beratungssystem: Bei der Begleitung in einem Veränderungsprozess, für Inhouseschulungen u.ä. arbeiten wir nach Möglichkeit als Team, aber gerne auch als Einzelpersonen. Für die Teams ziehen wir neben den Berater:innen der SOCIUS eG manchmal auch andere Expert:innen als Unterauftragnehmer:innen hinzu. Diese unterliegen den gleichen professionellen Verpflichtungen.
  • Schweigepflicht: Wir verpflichten uns zur vertraulichen Behandlung aller Vorgänge und Sachverhalte, die im Zusammenhang mit einem Projekt stehen. Dritte werden von uns und von den für uns in einem Projekt tätigen Personen nicht informiert. Die uns überlassenen Unterlagen werden nach Beendigung des Beratungsprozesses auf Wunsch zurückgegeben. Wir behalten uns vor, unsere Arbeit im Rahmen von Fallsupervision/Fallcoaching und kollegialer Beratung zum Zwecke der Qualitätssicherung zu besprechen. Kolleg:innen, Supervisor:innen und Coaches unterliegen der Schweigepflicht.
  • Honorar: Unser Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Umfang des Projektes (Honorar pro Berater:in und Tag oder Stunde) und wird zwischen den jeweilig Verantwortlichen verabredet. Dabei umfasst ein Beratungstag grundsätzlich acht Zeitstunden.
  • Vor-/Nachbereitungszeiten für die Beratenden: Diese Zeiten werden grundsätzlich mit einem ½ Tagessatz pro Beratungstag in Rechnungen gestellt: Nachbereitung enthält je nach Absprache auch eine Fotodokumentation.
  • Umsatzsteuer: Aufgrund der Gemeinnützigkeit der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH wird für Inhouse-Bildungsveranstaltungen eine Umsatzsteuer von 7% erhoben. Für Beratungen hingegen verstehen sich alle unsere Honorare zzgl. der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer von aktuell 19%. 
  • Zahlung: Die Rechnungslegung erfolgt nach der jeweiligen Durchführung der in der Arbeitsvereinbarung festgelegten Tätigkeit, bei längeren Prozessen in der Regel vierteljährlich. Unsere Rechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu begleichen.
  • Reisekosten: Sind zur Projektbearbeitung Reisezeiten erforderlich, die ganze Arbeitstage tangieren, werden sie mit einem halben Tagessatz (zzgl. USt.) berechnet. Die anfallenden Reisekosten der Berater:innen werden dem/der Auftraggeber:in in Rechnung gestellt, wobei die Wahl der Verkehrsmittel nach der Optimierung von Kosten- und Zeitkriterien im Interesse der Auftraggeber:innen getroffen wird (eigener PKW 0,30 €/km; Bahnfahrt 2. Klasse mit BahnCard falls bei der Berater:in vorhanden; Flug, Mietwagen, Taxi sowie sonstige öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg). Sind für Beratungsprojekte verschiedener Auftraggeber:innen gemeinsam Reisekosten angefallen (Rundreise), so werden sie zu gleichen Teilen umgelegt.
    Die anfallenden Spesen der Berater:innen werden  nach steuerlichen Richtsätzen bzw. nach Beleg abgerechnet. Sollten Flugreisen nötig sein,  erwerben wir CO2-Kompensationszertifikate, die wir zusätzlich in Rechnung stellen.
  • Zusatzaufwand: Arbeits- und Trainingsmaterial werden nur nach Abstimmung mit den Auftrageber:innen gesondert berechnet.
  • Ausfallkosten: Zeit und Termine sind für uns wichtige Größen, wir wollen mit den Auftraggeber:innen langfristig planen können; kurzfristig ausfallende Termine können oft nur sehr schwer alternativ gefüllt werden. Bei Stornierung eines terminierten Projektes oder Arbeitsschrittes müssen wir deshalb folgendes berechnen: 
  • Für von der Auftraggebendenseite verschobene oder abgesagte Termine behalten wir uns vor, Folgendes in Rechnung zu stellen:
  • Verschiebung des Termin bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 20% des Honorars.
  • Absage des Termins bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten 50 % des Honorar
  • Absage des Termins bis zu 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
  • Für Ausfälle aufgrund von Krankheit oder anderen in unseren Verantwortungsbereich fallende Gründe, versuchen wir entweder personelle Vertretung zur Verfügung zu stellen, oder alsbald einen neuen Termin zu finden.

Für Veranstaltungen und Fortbildungen der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH gilt

  • Anmeldung: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, entweder über das Anmeldesystem auf unserer Website oder per Mail. Vertragspartner:in von SOCIUS ist, auch bei Kostenübernahmeerklärung Dritter, der/die Anmelder:in. Alle per Post oder auf dem elektronischen Weg (auch elektronisches Anmeldeformular) eingegangenen Anmeldungen sind verbindlich und reservieren den Platz bei der jeweiligen Veranstaltung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmende unverzüglich eine Benachrichtigung.
  • Teilnahmebetrag: Der Teilnahmebetrag gilt pro Person; darin enthalten sind Getränke, Snacks sowie möglicherweise Veranstaltungsunterlagen. Der Betrag ist

gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung sowie der An- und Abreise tragen die Teilnehmenden separat selbst. Der Teilnahmebetrag wird spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig, wenn nichts Anderes vereinbart ist.

  • Rücktritt: Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist bis zu zwei Monate vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro einbehalten. Bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor der Veranstaltung können wir nur 50% der Teilnahmekosten rückerstatten, es sei denn eine andere geeignete Person wird als Ersatz genannt. Bei einer Absage die weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung stattfindet, behalten wir uns vor 100% des Teilnahmebeitrages einzubehalten. Sollte die Teilnahme während der Fortbildung bzw. des Seminars abgebrochen werden, ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nicht möglich. Wenn Teile der Veranstaltung aus Krankheitsgründen oder  Gründen höherer Gewalt nicht besucht werden können, bemühen wir uns um eine mögliche anderweitige Vermittlung der Inhalte.
  • Terminverschiebung oder Absage: Für den Fall, dass eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmendenzahl verschoben oder abgesagt werden müsste, erhalten die Angemeldeten eine schriftliche Benachrichtigung. Im Fall der Absage oder Verschiebung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmenden bestehen nicht.
  • Evolution: In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass aus wichtigen Gründen Programmpunkte geändert werden müssen. Eine Verpflichtung zur exakten Durchführung des angekündigten Programms besteht nicht, solange der Charakter der Veranstaltung nicht gänzlich geändert wird.
  • Vertraulichkeit: Bei unseren Veranstaltungen wird viel mit dem persönlichen Erleben der Teilnehmenden in ihren Organisationen gearbeitet. Hier gilt es für Vertraulichkeit zu sorgen. Dies verpflichtet nicht nur uns als Veranstalterin, sondern auch alle Teilnehmenden über das, was sie in Fortbildungen über andere Organisationen erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
  • Bildungsurlaub: Die Veranstaltungen der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH sind in der Regel gemäß § 10 BiZeitG als Bildungsveranstaltung (Bildungsurlaub/Bildungszeit) anerkannt.
  • Selbstverantwortung: Jeder/jede Teilnehmer:in ist für sein / ihr Handeln innerhalb und außerhalb des Trainings selbst verantwortlich. Eine psychische Grundstabilität der Teilnehmenden wird vorausgesetzt.
  • Bild- und Filmmaterial: Bei SOCIUS Veranstaltungen kann von uns fotografiert und gefilmt werden. Der/die Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung sein/ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen. Bei der jeweiligen Veranstaltung wird es Formulare mit der Einverständniserklärung für unsere Datenschutzerklärung zur Unterschrift geben.
  • Haftung: Die Haftung der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH beschränkt sich gegenüber den Teilnehmenden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen und Garderobe am Veranstaltungsort wird keine Haftung übernommen. 

Öffentlichkeitsarbeit: Mit Zustandekommen der Zusammenarbeit gestattet der Auftraggebende der SOCIUS Organisationsberatung gGmbH und der SOCIUS eG die Nutzung seines Logos auf der Webseite von SOCIUS sowie den Hinweis auf die Zusammenarbeit. 

Beendigung der Zusammenarbeit: Sollten sich vor dem vereinbarten Abschluss der Zusammenarbeit Gründe finden, die eine vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit (Kündigung) nahelegen, verpflichten sich beide Seiten vorab zu einem klärenden Abschlussgespräch.

Werte und Selbstverständnis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer im Lichte unserer Werte und unseres Selbstverständnisses zu lesen und werden entsprechend von uns ausgelegt.

Abweichungen zu diesen Grundsätzen bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder sich als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Allgemeinen Geschäftsbedingung unberührt.

Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, Oktober 2025

SOCIUS eG vertreten durch:
Christian Baier, Joana Ebbinghaus, Lysan Escher, Julia Hoffmann, Hannah Kalhorn, Andreas Knoth, Nicola Kriesel

SOCIUS Organisationsberatung gGmbH vertreten durch:
Andreas Knoth, Christian Baier