Gerade bin ich Teil einer Gründungsgruppe von Menschen geworden, die gemeinsam etwas aufbauen wollen. Wie viele andere auch, kam die Gruppe irgendwann an den Punkt, an dem die gängigen Optionen nicht ganz passten. Die GmbH fühlt sich zu sehr nach Kapitalgesellschaft an. Der Verein nach Ehrenamt. Die gGmbH setzt einen gemeinnützigen Zweck voraus, den nicht jede Gemeinschaft hat oder haben will.
An dieser Stelle kam die eingetragene Genossenschaft (eG) ins Spiel. Erst zögerlich und mit einem leichten Schulterzucken: Genossenschaft — ist das nicht etwas für Wohnprojekte und Kreditbanken? Aber nun arbeiten wir an der Genossenschaftssatzung.
Bei SOCIUS haben wir 2010 die eG gegründet und irgendwie haben wir schon lange nicht mehr öffentlich darüber gesprochen. Das kann sich ja jetzt mal ändern.
Eine Rechtsform mit Geschichte und Haltung
Die Genossenschaft entstand im 19. Jahrhundert als Antwort auf eine konkrete gesellschaftliche Frage: Wie können Menschen, die einzeln zu schwach sind, gemeinsam wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erlangen? Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch entwickelten die Idee unabhängig voneinander — als Selbsthilfeinstrument für die Landwirtschaft, Handwerker:innen und Kleingewerbetreibende, die vom entstehenden Kapitalmarkt ausgeschlossen waren.
Was damals radikal war, ist bis heute strukturell bemerkenswert: Die Genossenschaft ist nicht primär auf Kapitalrendite ausgerichtet, sondern auf den Nutzen ihrer Mitglieder. Das nennt sich Förderprinzip und ist in der Satzung verankert, nicht nur als Absichtserklärung: Die eG wirtschaftet für ihre Mitglieder.
Die drei tragenden Prinzipien — Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung — beschreiben sehr präzise, was eine Genossenschaft von anderen Rechtsformen unterscheidet. Selbsthilfe ist das gute alte “Gemeinsam sind wir stark!” ´. Selbstverantwortung meint, dass Mitglieder nicht nur Rechte, sondern echte Mitverantwortung tragen. Und Selbstverwaltung meint, dass die Entscheidungshoheit bei den Mitgliedern liegt — nicht bei externen Kapitalgebern, nicht bei einem dominanten Gesellschafter.
Demokratische Struktur als Satzungsfrage
Was viele nicht wissen: Die eG ist in ihrer Grundstruktur eine der demokratischsten Unternehmensformen im deutschen Recht. Das liegt nicht an einer bestimmten Kultur oder Haltung ihrer Gründer:innen, sondern an einer ganz konkreten gesetzlichen Regelung: In der Generalversammlung gilt das Prinzip ein Mitglied, eine Stimme — unabhängig von der Höhe des eingebrachten Genossenschaftsanteils.
Das unterscheidet die eG fundamental von der GmbH, in der Stimmrechte an Geschäftsanteile gekoppelt sind. Wer dort mehr Kapital eingebracht hat, hat mehr zu sagen. Das ist nicht grundsätzlich falsch — aber es bedeutet, dass wirtschaftliche Macht und Entscheidungsmacht strukturell zusammenfallen. In der Genossenschaft ist das entkoppelt. Wer Mitglied ist, zählt - unabhängig von den eingebrachten Anteilen - gleich.
Für Organisationen, die Entscheidungshoheit wirklich teilen wollen, ist das keine Kleinigkeit. Es ist die strukturelle Grundlage dafür, dass geteilte Führung nicht nur als Kulturprojekt existiert, sondern rechtlich verankert ist.
Die Pflichtorgane der eG (Vorstand und Generalversammlung sowie Aufsichtsrat bei mehr als 20 Mitgliedern) erzeugen dabei eine Art Gewaltenteilung. Der Vorstand führt operativ. Der Aufsichtsrat kontrolliert und berät. Die Generalversammlung entscheidet über grundlegende Fragen. Was ein bisschen nach bürokratischem Overload klingt, ist in der Praxis eine hilfreiche Strukturierung von Rollen und Verantwortlichkeiten; besonders dann, wenn eine Gemeinschaft Entscheidungsprozesse klarer gestalten will, ohne in Hierarchie zu verfallen.
Soziokratie, Shared Leadership und die Genossenschaft — eine strukturelle Verwandtschaft
Wer sich mit Soziokratie beschäftigt, wird in der Genossenschaftsstruktur einiges Vertrautes finden. Beide Ansätze teilen die Grundidee, dass Entscheidungshoheit nicht an einzelne Personen oder an Kapital gebunden sein sollte, sondern an die Gemeinschaft derer, die von Entscheidungen betroffen sind und Verantwortung für sie tragen.
In der Soziokratie geschieht das über Kreise und Rollen, über Konsentprinzip und doppelte Verknüpfung. In der Genossenschaft geschieht es über Organe und Mitgliedschaft, über Satzung und Generalversammlung. Die Mechanismen sind verschieden, die Haltung dahinter ähnlich: Niemand soll allein das Ganze bestimmen können. Entscheidungen entstehen durch Aushandlung, nicht durch Hierarchie. Und deswegen organisieren sich so viele Genossenschaften soziokratisch. Es passt einfach zusammen.
Die geteilte und gemeinsame Führung, die uns auch bei SOCIUS wichtig ist, findet in einer soziokratischen eG ihre institutionelle Form. Das bedeutet nicht, dass alle alles entscheiden, sondern dass Führungsverantwortung strukturell auf mehrere Schultern verteilt ist, und dass niemand durch die Höhe des eigenen Kapitalanteils aus dieser Verteilung herausgedrängt werden kann.
Bei SOCIUS setzen wir das seit 2018 sehr direkt um: Wir sind sieben Vorstandsmitglieder und ein Genossenschaftsmitglied, weil es das auch noch braucht. Das klingt auf den ersten Blick unhandlich, ist es in der Praxis aber gar nicht. Es bedeutet, dass wir die rechtliche Verantwortung für das Ganze wirklich teilen, und durch die soziokratischen Prinzipien, Zuständigkeiten, operative Führung und Entscheidungen delegieren. Was ich daran schätze, ist die Gewissheit: Die anderen kümmern sich genauso um das Wohl von SOCIUS wie ich. Wir sind wirklich alle drin. (Und haben schon erprobt, dass man auch wieder raus kann.)
Was mich manchmal noch überrascht — und das sage ich mit einem Schmunzeln — ist, dass die anderen sich anders kümmern als ich. Und natürlich ist mir klar, dass das selbstverständlich ist, aber wer weiß was es bedeutet, in gemeinsamer Verantwortung zu arbeiten, weiß auch, dass diese Erkenntnis regelmäßig wieder kommt und es deswegen immer wieder Verständigung braucht.
Was die Rechtsform ermöglicht — und was sie nicht regelt
Das Genossenschaftsgesetz gibt die Struktur, die Kultur muss durch die Praxis entwickelt werden.
Bei SOCIUS haben wir über die Jahre viel daran gearbeitet, wie Zugehörigkeit zur Genossenschaft gestaltet wird. Andi spricht gerne von den 37 Pforten der Zugehörigkeit, die zu durchschreiten sind — ich weiß nicht, ob er je nachgezählt hat, aber er hat nicht unrecht: Mitglied bei SOCIUS zu werden, ist kein schneller Vorgang. Wir lassen uns Zeit zum Kennenlernen, wir glauben nicht so sehr an Bewerbungsverfahren, sondern mehr an gemeinsame Arbeitserfahrung, und wir wünschen uns, dass Menschen sich wirklich einlassen auf die gemeinsamen Prinzipien. Gleichzeitig ist es nicht ganz banal, die Verantwortung für eine eG mitzuübernehmen.
Derzeit genießen wir die geteilte Verantwortung, das hierarchiearme Arbeiten und das volle Commitement von allen sehr. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass das Bild einer vollständigen, exklusiven Mitgliedschaft für viele um uns herum nicht mehr ihrer Lebensrealität entspricht. NextWerk und Kernteam, Mitwirkende und Mitglieder: Die Grenzen zwischen “innen und außen” sind fließender geworden, ebenso die Möglichkeiten des Mitmachens - auch ohne formelle Mitgliedschaft. U, und das ist gut so.
Grundsätzlich lässt die Genossenschaft so etwas offen. Sie gibt eine demokratische Grundstruktur für Entscheidung und Verantwortung vor; wie weit oder eng Zugehörigkeit definiert wird, wie durchlässig oder stabil die Grenzen der Gemeinschaft sind — das bleibt Gestaltungsaufgabe, keine Satzungsfrage.
Für wen lohnt der Blick?
Die eG ist kein Allheilmittel und kein Modell für jede Organisation. Für Einzelgründer:innen, für Unternehmen mit klassischer Investor-Logik oder für rein ehrenamtliche Strukturen gibt es anderes.
Aber für Gemeinschaften, die ernsthaft gemeinsam wirtschaften wollen, die Entscheidungshoheit nicht nur als Kulturprojekt, sondern als Strukturprinzip verstehen, die Führung teilen und dabei nicht auf guten Willen angewiesen sein wollen, lohnt der Blick auf die Genossenschaft. Immerhin ist sie die älteste institutionelle Antwort auf die Frage, wie wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und demokratisches Handeln zusammengehen können.



